Allgemeine Geschäftsbedingungen der NetzExperten GmbH & Co. KG

1.Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Aufträge des Kunden bei NetzExperten Unternehmensberatung GmbH & Co. KG, Engerstr. 90, 47800 Krefeld (nachfolgend „NetzExperten“).

2. Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote der NetzExperten sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise. Ein Vertrag mit den NetzExperten kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftragsformulars per E-Mail sowie durch Ausgleich der ersten Auftragsrate zustande.
Der Gegenstand und Umfang des Vertrages ist im zugrunde liegenden Angebot ausgeführt.

3. Weitergeleitete Aufträge
Die NetzExperten behalten sich das Recht vor, Aufträge oder Teilaufträge an Dritte zur Ausführung weiterzuleiten. Wenn ein Auftrag oder Teilauftrag in dieser Form ausgeführt wird, erfüllen die NetzExperten den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleiten.

4. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.

5. Leistungen, Erreichbarkeit
Der Leistungsumfang wird im Angebot und ggf. einer ergänzenden Korrespondenz (E-Mail) schriftlich festgehalten. Ein konkretes Anforderungsprofil zur Darstellung der Website/Anwendung in verschiedenen Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browsern kann im Angebot spezifiziert werden.
Auf Wunsch des Kunden führen die NetzExperten (bzw. deren Partner) die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Auftrag des Kunden durch. Der Kunde erhält die Rechte an dem eingetragenen Namen bzw. der Domain.
Auf Wunsch des Kunden erledigen die NetzExperten bzw. deren Partner die Anmeldung der Internet-Seiten in Suchmaschinen, Web-Katalogen und weitere Online-Medien. Dazu zählt ebenso eine optionale Suchmaschinenoptimierung. Eine Garantie hinsichtlich der Aufnahme, der Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme der Internet-Präsenz in den Suchmaschinen kann von den NetzExperten nicht übernommen werden. Über die Aufnahme und Positionierung entscheidet alleinig der Betreiber des jeweiligen Angebotes.
Die telefonische Beratung und Beantwortung von Fragen rund um den Auftrag erfolgt in der Regel werktags von 09:00 bis 17:00 Uhr. Alternativ kann der Auftraggeber Fragen per E-Mail an die NetzExperten richten, die ohne gesondertes Entgelt zeitnah beantwortet werden.

6. Preise und Zahlungen
Die Rechnungsstellung erfolgt nach im Angebot vereinbarten Teilzahlungen und Fristen. Alle Preise gelten netto zzgl. 19% gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungsstellung und Zahlung erfolgen ausschließlich in EURO. Für zusätzlich auszuführende Arbeiten gilt ein individuell mit dem Kunden vereinbarter Preis. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei den NetzExperten und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen von den NetzExperten ausgeführt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten sich die NetzExperten vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten (u.a. Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem EURIBOR) an den Kunden weiterzugeben.
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung bzw. als Abnahme der Leistung.
Für die Beauftragung kreativer Leistungen von selbständigen Künstlern oder Publizisten fallen in der Regel Gebühren der Künstlersozialkasse nach deren jeweils veröffentlichen Sätzen an. Es spielt für die Abgabepflicht keine Rolle, ob der Künstler oder Publizist in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht. Die geleisteten Honorare sind der KSK vom Auftraggeber zu melden.

7. Markenrechte/Copyrights/Urheberrecht
Der Kunde übernimmt für von ihm bereitgestellte Materialien (Bilder, Logos, Texte, Videos usw.). die volle rechtliche Verantwortung im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Der Kunde stellt die NetzExperten von Ansprüchen Dritter bezüglich dieser Materialien frei.
Der Kunde erhält für alle beauftragte Entwurfs- und Entwicklungsarbeiten (inkl. Grafik, Fotos, Programmierung, Texte) ein räumlich und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für das Internet, soweit nicht anders vereinbart. Nutzungsrechte für Print, TV und andere Medien müssen im Einzelnen geregelt werden.
Alle gestalterischen Entwicklungen und Entwurfsarbeiten von den NetzExperten (Entwürfe, Konzepte, Präsentationen, Seitendesign, Navigationselemente, Quellcode für Webdesign u. ä.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Das Copyright auf alle durch die NetzExperten erstellten Arbeiten verbleibt beim Webdesigner. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

8. Mitwirkungspflicht und Haftung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, den Webdesigner bei den im Vertrag festgelegten Leistungen beispielsweise durch fristgerechte Bereitstellung von Inhalten zu unterstützen. Es liegt beim Kunden, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Rechte bezüglich der Inhalte gewährt sind.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Zeichen, Logos, Domainnamen und sonstigen Kundenmaterialien haften die NetzExperten nicht. Bei konkreten Handlungsanweisungen des Kunden ist dieser für die rechtliche Zulässigkeit der Umsetzung nach diesen Anweisungen durch den Webdesigner verantwortlich.
Der Kunde haftet selbst für die Richtigkeit der von ihm gemachten oder übermittelten Angaben (wie beispielsweise Preise, Termine, Texte, Übersetzungen). Er verpflichtet sich zur inhaltlichen Kontrolle der auf der Webseite eingebundenen Inhalte, insbesondere vor und nach der Veröffentlichung neuer oder veränderter Inhalte.
Der Kunde verpflichtet sich, die NetzExperten von Ansprüchen freizustellen, die aus auf der Website falsch oder fehlerhaft dargestellten Angaben resultieren, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Im Falle eines Datenverlustes (z.B. durch Computerviren, im Verlauf eines technisch bedingten Upgrades der Seite / des CMS / der Datenbank / der PHP-Version) können die NetzExperten nicht haftbar gemacht werden, sofern die NetzExperten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Der Kunde verpflichtet sich die erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an die NetzExperten zu übermitteln.
Die aus seinen Mitwirkungspflichten bzw. -handlungen entstehenden Kosten trägt allein der Kunde.

9. Gewährleistung/Korrekturen/Abnahme/Mängelrüge
Der Umfang der von den NetzExperten angebotenen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden die NetzExperten den Auftraggeber im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss der Webdesigner nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs oder Vertragsgegenstands sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Das gilt auch für Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers, nicht nachprüfbarer Mängelrügen, unsachgemäßen Gebrauchs des eingesetzten CMS (Content Management System) oder Pflichtverletzungen des Auftraggebers. Die Mehrleistungen werden pauschal oder nach Zeitaufwand berechnet.
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Abnahme des Projektes auf dem eigenen Testserver.
Die Abnahme erfolgt mündlich, schriftlich oder per E-Mail durch einen Freigabevermerk und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Geht in einer Frist von maximal 7 Arbeitstagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Liste der Beanstandungen ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
Mit dem Bezahlen des Endbetrages stimmt der Auftraggeber der vorliegenden Version seines Projektes zu. Nachträgliche Änderungen werden als kostenpflichtige Zusatzleistungen abgerechnet.
Der Auftraggeber hat den NetzExperten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung (Upload auf den Server) schriftlich detailliert bekannt zu geben, ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.
Die NetzExperten sind zur Nachbesserung nur dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen (Webhosting) betreffen, verweisen die NetzExperten auf die AGB des jeweiligen Webhosters / Providers.
Die Anmeldung bei Suchmaschinen sowie Suchmaschinen-Optimierung erfolgt durch die NetzExperten nach besten Möglichkeiten. Die NetzExperten übernehmen jedoch keine Garantie für den Erfolg der Anmeldung und Optimierung.
Die NetzExperten haften, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Auftraggebers ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Auftraggeber nach Abschluss des Auftrags überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch die NetzExperten ausgeschlossen. Falls der Auftraggeber bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. Der Auftragnehmer ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.

Zusatzbestimmungen Sicherheitstests:
Der Kunde verpflichtet sich, für die Durchführung von Sicherheitstests Systeme zur Verfügung zu stellen, die nicht produktiv eingesetzt werden und bei deren Überprüfung keine Teile des Unternehmensnetzwerks in Mitleidenschaft gezogen werden können. Falls der Kunde Tests auf Systemen wünscht, die vom Kunden betrieblich verwendet werden,hat der Kunde die NetzExperten darauf schriftlich hinzuweisen und eine Einverständniserklärung der Geschäftsleitung des Kunden vorzulegen.
Die für die Tests eingesetzte Software wird von den NetzExperten je nach Umfang der gewünschten Tests vorgeschlagen und vom Kunden ausgewählt. Die NetzExperten haften nicht für Mängel der vom Kunden ausgewählten Software.
In jedem Fall wird der Kunde darauf hingewiesen, dass eine Sicherheitsüberprüfung den Ausfall einzelner oder aller Rechner des mit dem überprüften Rechner verbundenen Netzwerks zur Folge haben kann sowie ggf. einer oder mehrere Rechner des Netzwerks neu installiert werden müssen. Auch wenn keine sogenannten kritischen Tests durchgeführt werden, kann aufgrund von Fehlfunktionen der angreifenden oder angegriffenen Software nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Rechner oder Netzwerkkomponenten ausfallen. Daher wird jegliche Haftung, insbesondere wegen Verlust der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit oder der Integrität von Daten oder daraus erwachsenden Folgeschäden ausgeschlossen.
Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften die NetzExperten. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf solche Schäden begrenzt, mit denen vernünftiger Weise zu rechnen ist, die Haftung pro Schaden beträgt jedoch maximal Euro 250.000,-. Im Übrigen haften die NetzExperten unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch derer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haften die NetzExperten nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem voranstehenden Absatz.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien von Daten und Programmen (einschließlich des Betriebssystems) auf einem geeigneten Backupmedium eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG). Sämtliche Ansprüche gegen die NetzExperten sind ohne deren schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

10. Wartung von Internetseiten
Wird vom Auftraggeber ein Wartungsvertrag mit der den NetzExperten abgeschlossen, sind die NetzExperten dafür verantwortlich, die Seiten des Auftraggebers in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Auftraggeber ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.

11. Social Media – Facebook
a. Öffentliche Meinung
Aktivitäten auf Sozialen Medien werden von Usern nicht immer positiv bewertet. Die NetzExperten übernehmen keine Garantie für eine positive Resonanz auf das Facebook-Profil bzw. auf einzelne Beiträge.
b. Inhaltliche Verantwortung
Wenn keine Freigabe der einzelnen Beiträge durch den Kunden stattfindet: Die NetzExperten bemühen sich, im Interesse des Kunden relevante und hochwertige Beiträge zu posten bzw. zu teilen. Die inhaltliche Verantwortung bleibt jedoch beim Kunden.
c. Werbe- und Anzeigerichtlinien
Werden die NetzExperten mit Werbemaßnahmen beauftragt, obliegt die rechtliche Verantwortung dem Kunden.
d. Telefonische und schriftliche Beratungen zu Social Media Marketing und dessen Umsetzung sind kostenpflichtige Leistungen und werden als solche abgerechnet.

12. Vertragsauflösung
a. Bei Stornierung oder Abbruch von Aufträgen durch den Auftraggeber, sind bereits erbrachte Teilleistungen dem Auftragnehmer nach einem Stundensatz von 150€ zzgl. gesetzlicher USt. zu erstatten. Mit der Bezahlung dieser Aufwandspauschale erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte, nicht ausgeführte Entwürfe oder Konzepte sind unverzüglich an den Grafikdesigner zurückzustellen.
b. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

13. Schlussbestimmungen
a. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Krefeld als Gerichtsstand vereinbart
b. Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
c. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Stand: 07/2023

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