Die neue EU-Richtlinie verändert die Spielregeln
Mit der NIS‑2 Richtlinie bringt die EU verschärfte Anforderungen an die Cybersicherheit von Unternehmen auf den Weg. Sie betrifft längst nicht mehr nur Konzerne, sondern auch viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Wer jetzt nicht prüft, ob er betroffen ist, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch vermeidbare Schwachstellen in der IT-Sicherheit.
NIS‑2: Mehr Verantwortung, mehr Pflichten
Die neue Version der Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit trat bereits im Januar 2023 in Kraft und muss bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist das NIS2UmsuCG in Vorbereitung, der Beschluss wird bis Ende 2025 erwartet (taylorwessing.com).
Kern der Richtlinie ist ein europaweit einheitliches Schutzniveau für digitale Systeme. Unternehmen sollen robuste Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik umsetzen, interne Prozesse für Vorfallmanagement etablieren – und die Geschäftsleitung haftet im Zweifelsfall persönlich für Versäumnisse.
Sind Sie betroffen? Viele Unternehmen unterschätzen die Lage
Schätzungen zufolge betrifft NIS‑2 allein in Deutschland rund 29.000 Unternehmen – darunter viele, die bisher nicht unter KRITIS-Regelungen fielen. Entscheidend sind nicht nur Mitarbeiterzahl oder Umsatz, sondern auch Branchenzugehörigkeit und Relevanz für Lieferketten. Unternehmen aus IT-Dienstleistungen, Produktion, Gesundheitswesen oder digitaler Infrastruktur zählen ebenso dazu wie Industrie- und Technologiebetriebe.
Geschäftsführung im Fokus – mit rechtlichen Folgen
Die wohl folgenreichste Änderung betrifft die Haftung der Geschäftsführung. Wer keine adäquaten Schutzmaßnahmen umsetzt oder Sicherheitsvorfälle nicht ordnungsgemäß meldet, riskiert empfindliche Bußgelder und persönliche Konsequenzen. Die Zeiten, in denen Cybersicherheit ausschließlich „Sache der IT“ war, sind endgültig vorbei.

Unser Angebot: Der Pentest als Schlüssel zur NIS‑2‑Compliance
Ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Compliance ist die systematische Überprüfung der IT-Sicherheit – und hier setzt unser Pentest-Service speziell für KMU an. Wir bieten Ihnen einen maßgeschneiderten NIS‑2 Pentest-Light Check-Up, der gezielt Schwachstellen in Ihrer Infrastruktur identifiziert, reale Angriffsszenarien simuliert und Ihre Risikolage transparent macht.
Dabei prüfen wir unter anderem:
- Exponierte Angriffsflächen von außen
- Schwächen in der E-Mail-Sicherheit und QR-Code-Nutzung
- Awareness-Niveau Ihrer Mitarbeitenden gegenüber Phishing-Angriffen
- Lücken in Meldeprozessen und IT-Schutzmechanismen
Das Ergebnis: Ein verständlicher Risiko-Report mit klar priorisierten Handlungsempfehlungen – speziell abgestimmt auf die Anforderungen der NIS‑2-Richtlinie und die Strukturen Ihres Unternehmens.
Mehr erfahren: Jetzt Pentest-Check-Up anfragen →
Fazit: Sicherheit beginnt mit einem ehrlichen Sicherheits-Check
Die NIS‑2-Richtlinie ist ein klarer Appell an alle Unternehmen, Cybersicherheit ernst zu nehmen – nicht erst, wenn ein Vorfall passiert. Wer jetzt handelt, schützt nicht nur seine Systeme, sondern auch Reputation, Geschäftsbetrieb und Führungsebene.
Unser Tipp: Starten Sie mit einem Pentest, bevor es Pflicht wird. So sichern Sie Ihr Unternehmen strategisch ab – und gewinnen wertvolle Zeit für alle weiteren NIS‑2‑Maßnahmen.